Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Der Mittlere Schulabschluss (MSA) wird auf Grundlage der Leistungen im 10. Schuljahr vergeben. Dabei kommt den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache eine besondere Bedeutung zu.
Voraussetzungen für den Erwerb des MSA
Der MSA wird erreicht, wenn alle Jahreszeugnisnoten mindestens mit der Note ausreichend (4) bewertet sind. Alternativ sind auch bis zu zwei mangelhafte Leistungen (Note 5) in beliebigen Fächern zulässig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können schlechtere Noten durch bessere Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden:
- Drei mangelhafte Leistungen (Note 5), sofern keines der Kernfächer betroffen ist, können durch zwei befriedigende Leistungen (Note 3) ausgeglichen werden.
- Liegen drei mangelhafte Leistungen vor, von denen eine ein Kernfach betrifft, ist ein Ausgleich durch zwei befriedigende Leistungen möglich. Eine dieser Leistungen muss ebenfalls in einem Kernfach erbracht werden.
- Eine ungenügende Leistung (Note 6) kann durch zwei gute Leistungen (Note 2) ausgeglichen werden.
- Eine mangelhafte und eine ungenügende Leistung, sofern beide nicht in den Kernfächern liegen, können ebenfalls durch zwei gute Leistungen ausgeglichen werden.
- Eine mangelhafte Leistung in einem Kernfach und eine ungenügende Leistung können durch zwei gute Leistungen ausgeglichen werden. Dabei muss mindestens eine der guten Leistungen im entsprechenden Kernfach erzielt werden.