SCHULABSCHLÜSSE
- BBR
- eBBR
- Mittlerer Schulabschluss (MSA)
- Berufsorientierter Abschluss (BOA)
- Schulischer Teil der Fachhochschulreife
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Grafische Übersicht
Berufsbildungsreife (BBR)
Die Berufsbildungsreife (BBR), früher Hauptschulabschluss, kann an der Ernst-Haeckel-Schule am Ende der 9. Klasse erworben werden. Voraussetzung sind ausreichende Leistungen im Jahreszeugnis sowie die Teilnahme an den Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik.
An Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen richtet sich der Erwerb der BBR nach den Leistungen im Grundniveau (GR) des Zeugnisses der 9. oder 10. Klasse. Noten aus leistungsdifferenzierten Fächern werden dabei entsprechend auf das Grundniveau übertragen. Entscheidend sind insbesondere die Leistungen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik sowie entweder der ersten Fremdsprache oder Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT).
Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können am Ende der 10. Klasse einen der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss erwerben. Voraussetzung hierfür ist ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0. Darüber hinaus müssen sie entsprechende Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Wirtschaft-Arbeit-Technik nachweisen, an den Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik teilnehmen sowie eine teamorientierte Präsentation erfolgreich absolvieren.
Die Berufsbildungsreife eröffnet vielfältige Möglichkeiten für den weiteren Bildungs- und Berufsweg. Sie bildet die Grundlage für den Einstieg in eine duale Berufsausbildung oder den Besuch weiterführender Bildungsgänge, um einen höheren Schulabschluss zu erreichen. Berufsausbildung oder den Besuch weiterführender Bildungsgänge, um einen höheren Schulabschluss zu erreichen.
Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)
Die Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) ist ein anerkannter Schulabschluss, der in Berlin in der Regel am Ende der Jahrgangsstufe 10 erworben wird. Sie baut auf der Berufsbildungsreife (BBR) auf und eröffnet den Schüler:innen vielfältige Möglichkeiten für ihren weiteren schulischen und beruflichen Werdegang.
Voraussetzung für den Erwerb der eBBR sind die entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis der 10. Klasse sowie die erfolgreiche Teilnahme an den zentralen Abschlussprüfungen. Diese bestehen aus schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einer Präsentationsprüfung (Prüfung in besonderer Form). Die Leistungen aus dem Unterricht und den Abschlussprüfungen fließen gemeinsam in die Vergabe des Abschlusses ein.
An der Ernst-Haeckel-Schule werden die Schüler:innen gezielt auf die Anforderungen der eBBR vorbereitet. Neben einem fundierten Fachunterricht in allen Unterrichtsfächern unterstützen individuelle Förderangebote die Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Stärken auszubauen und sich bestmöglich auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten.
Mit der eBBR stehen den Absolvent:innen zahlreiche Wege offen. Sie können eine duale Berufsausbildung beginnen oder, bei entsprechenden schulischen Leistungen den Mittleren Schulabschluss (MSA) erwerben beziehungsweise einen weiterführenden Bildungsgang besuchen.
Mittlerer Schulabschluss
Der Mittlere Schulabschluss (MSA) wird auf Grundlage der Leistungen im 10. Schuljahr vergeben. Dabei kommt den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache eine besondere Bedeutung zu.
Voraussetzungen für den Erwerb des MSA
Der MSA wird erreicht, wenn alle Jahreszeugnisnoten mindestens mit der Note ausreichend (4) bewertet sind. Alternativ sind auch bis zu zwei mangelhafte Leistungen (Note 5) in beliebigen Fächern zulässig.
BOA – Berufsorientierter Abschluss
Der berufsorientierte Abschluss (BOA) wird Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen verliehen, wenn sie am Ende der Jahrgangsstufe 10 einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erreichen.
Wird die Note nicht erreicht, erhält die Schülerinnen oder der Schüler keinen berufsorientierten Abschluss. Stattdessen wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt, das die erbrachten Leistungen dokumentiert. Dabei orientiert sich die Bewertung an den individuellen Lernzielen des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts Lernen und gibt Auskunft über den erreichten Lernstand.
Mit dem BOA verbessern sich die Möglichkeiten, eine duale oder schulische Berufsausbildung zu beginnen oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Gleichzeitig dient der Abschluss als Nachweis über die erreichten schulischen Leistungen und die erworbenen fachlichen sowie überfachlichen Kompetenzen und erleichtert damit den Übergang von der Schule in das Berufsleben.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler, die das Abitur nicht anstreben, können die Schule nach der Qualifikationsphase (Q2), also nach der 12. Jahrgangsstufe, verlassen und unter bestimmten Voraussetzungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen den geltenden Bestimmungen entsprechen. Als Orientierung gilt, dass in den belegten Fächern grundsätzlich mindestens fünf Notenpunkte erreicht werden sollten.
Für den Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife ist anschließend zusätzlich entweder eine anerkannte Berufsausbildung oder ein einjähriges Vollzeitpraktikum erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Fachhochschulreife durch die zuständige Senatsverwaltung zuerkannt.
Mit der Fachhochschulreife ist ein Studium an einer Fachhochschule beziehungsweise Hochschule für angewandte Wissenschaften möglich.
Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Das Abitur setzt sich aus zwei sog. Blöcken zusammen. Zum einen bildet die Summe der in den vier Semestern erreichten Notenpunkte den sog. Kursblock. Hierfür dürfen maximal 24 Grundkurse zur Berechnung herangezogen werden. Zum Teil ergeben sich diese Kurse bereits aus der Belegpflicht. Kurse wie Sportpraxis können durch andere, über die Belegpflicht hinaus belegte Kurse, ausgetauscht werden. Der Kursblock wird ergänzt um den „Prüfungsblock“. Hier werden alle Prüfungsergebnisse der 5 Prüfungsfächer vierfach gewertet. Zusammen ergeben beide Blöcke eine Gesamtpunktzahl, aus der sich die Abiturdurchschnittsnote ergibt.
Die Zulassung
Entscheidend sind nunmehr 5 Notenpunkte in den Fächern als Minimum, Bewertungen ab 4 Notenpunkte gelten als „Leistungsausfall“ und können nicht mehr ausgeglichen werden.
In den Leistungskursen darf man insgesamt höchstens 2 Ausfälle, in den Grundkursen darf man nur 4 Ausfälle haben.
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden und macht ggf. von seinem Wiederholungsrecht Gebrauch.