QUALIFIKATIONSPHASE
Qualifikationsphase – Jahrgangsstufen 12 und 13
1. Allgemeines
Mit der erfolgreichen Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 beginnt die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Versetzung mehr. Stattdessen wird nach jedem Halbjahr (Semester) überprüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung zum Abitur und das Bestehen der Abiturprüfung erfüllt sind.
- In jedem belegten Fach müssen mindestens 5 Notenpunkte erreicht werden.
- Leistungen mit 4 oder weniger Notenpunkten gelten als Leistungsausfall und können nicht mehr ausgeglichen werden.
- In den Leistungskursen sind höchstens zwei Leistungsausfälle zulässig.
- In den Grundkursen dürfen höchstens vier Leistungsausfälle auftreten.
2. Klausuren
Während der Qualifikationsphase werden in den einzelnen Fächern regelmäßig Klausuren geschrieben. Anzahl und Umfang richten sich nach der Art des Kurses (Leistungs- oder Grundkurs) sowie nach den geltenden Vorgaben der gymnasialen Oberstufe. Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Fächern und in welchem Umfang Klausuren in den einzelnen Semestern geschrieben werden.
- In den Leistungskursen mit 5 Wochenstunden werden zwei Klausuren pro Semester geschrieben.
- In den Grundkursen mit 3 Wochenstunden wird eine Klausur pro Semester geschrieben.
3. Wahl der Prüfungsfächer
Die Wahl der fünf Prüfungsfächer bildet die Grundlage für die gesamte Qualifikationsphase.
Die Abiturprüfung besteht aus:
- zwei schriftlichen Prüfungen in den Leistungskursen,
- einer schriftlichen Prüfungen im Grundkurs,
- einer mündlichen Prüfung im 4. Prüfungsfach sowie
- der 5. Prüfungskomponente.
Unter den Prüfungsfächern 1 bis 4 müssen mindestens zwei der folgenden Fächer vertreten sein:
- Deutsch
- Mathematik
- Fremdsprache
Außerdem muss mindestens eines der schriftlichen Prüfungsfächer ein zentrales Abiturfach sein (Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache).
4. Die 5. Prüfungskomponente
Die 5. Prüfungskomponente kann in zwei Formen abgelegt werden:
- als Facharbeit (schriftlich): Sie kann in jedem Fach, auch in einem Leistungskurs, angefertigt werden.
- als Präsentationsprüfung (mündlich): Hierfür kann jedes Fach gewählt werden, das nicht bereits Prüfungsfach 1 bis 4 ist.
Unabhängig von der Prüfungsform muss die 5. Prüfungskomponente ein fachübergreifendes Thema behandeln.
Ist das Referenzfach eine Fremdsprache, muss die Prüfung in dieser Sprache durchgeführt bzw. die Facharbeit in dieser Sprache verfasst werden.
Die Prüfungsfächer 1 bis 4 müssen durchgängig von der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) bis zum Ende der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 13) belegt werden. Für die 5. Prüfungskomponente genügt die Belegung während der vier Semester der Qualifikationsphase.
5. Das Leistungskursangebot an der EHS
Für die Wahl der Leistungskurse ist die Übersicht der zulässigen Fächerkombinationen verbindlich. Diese kann hier heruntergeladen werden.
Aus der Wahl der Prüfungsfächer ergeben sich die weiteren Fächer, die verpflichtend oder zusätzlich belegt werden müssen.
An der EHS können folgende Kombinationen der Leistungskursfächer gewählt werden:
Mathematik
Biologie
Englisch
Kunst
Geschichte
Deutsch
Biologie
Englisch
Kunst
Geschichte
Biologie
Englisch
Kunst
Geschichte
Geographie
Biologie
Englisch
PW*
Biologie
Englisch
* PW = Politikwissenschaft
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