QUALIFIKATIONSPHASE

Qualifikationsphase – Jahrgangsstufen 12 und 13

1. Allgemeines

  • In jedem belegten Fach müssen mindestens 5 Notenpunkte erreicht werden.
  • Leistungen mit 4 oder weniger Notenpunkten gelten als Leistungsausfall und können nicht mehr ausgeglichen werden.
  • In den Leistungskursen sind höchstens zwei Leistungsausfälle zulässig.
  • In den Grundkursen dürfen höchstens vier Leistungsausfälle auftreten.

2. Klausuren

  • In den Leistungskursen mit 5 Wochenstunden werden zwei Klausuren pro Semester geschrieben.
  • In den Grundkursen mit 3 Wochenstunden wird eine Klausur pro Semester geschrieben.

3. Wahl der Prüfungsfächer

  • zwei schriftlichen Prüfungen in den Leistungskursen,
  • einer schriftlichen Prüfungen im Grundkurs,
  • einer mündlichen Prüfung im 4. Prüfungsfach sowie
  • der 5. Prüfungskomponente.
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Fremdsprache

4. Die 5. Prüfungskomponente

  • als Facharbeit (schriftlich): Sie kann in jedem Fach, auch in einem Leistungskurs, angefertigt werden.
  • als Präsentationsprüfung (mündlich): Hierfür kann jedes Fach gewählt werden, das nicht bereits Prüfungsfach 1 bis 4 ist.

5. Das Leistungskursangebot an der EHS

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